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Sichern Sie sich Ihren Bildungssch€ck
Das Land NRW investiert auch weiter in die Zukunft und hat beschlossen, den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gespeisten Bildungssch€ck fortzuführen. Zur Fortführung des Bildungssch€cks gelten seit 1. Januar 2009 folgende neue Förderbedingungen:
Das Land übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro. Den Rest bezahlt der Bildungssch€ckempfänger.
Das Unternehmen, in dem der Bildungssch€ckempfänger arbeitet, darf nicht mehr als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben.
Wer als Privatperson Bildungssch€cks beantragt, bekommt maximal alle zwei Jahre einen.
Unternehmer, die Bildungssch€cks für ihre Mitarbeiter erhalten wollen, bekommen maximal zehn Stück pro Kalenderjahr.
Anspruch auf den Bildungssch€ck haben auch Selbstständige in den ersten fünf Betriebsjahren und Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen nach der Familienphase.