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Informationen zum Bildungsurlaub in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gibt Arbeitnehmern das Recht, zusätzlich zum Jahresurlaub bis zu 5 Tage freigestellt zu werden, um anerkannte Bildungsveranstaltungen zu belegen.
Bildungsurlaubsveranstaltungen sind nicht auf den Kreis von Arbeitnehmern beschränkt und können daher selbstverständlich auch von Nicht-Erwerbstätigen oder Selbständigen besucht werden.
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