Migrantinnen einfach stark im Alltag (MiA) - Kurse von Frauen für Frauen.
Vom BAMF gefördert.
Sie möchten Deutschland besser kennenlernen?
Sie wollen mehr über Kinderbetreuung, Schulen und Berufe erfahren?
Und Sie möchten nebenbei, in Ihrem eigenen Tempo Ihr Deutsch verbessern?
Sie haben Lust, sich regelmäßig mit anderen Frauen zu treffen?
Dann sind Sie in einem MiA-Kurs genau richtig.
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MiA ist ein Kurs für Frauen.
Der Kurs wird von Frauen für Frauen gemacht.
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Die MiA‑Kurse finden meistens im Klassenzimmer statt.
Dort sprechen Sie über Themen, die für Ihr Leben wichtig sind.
Dabei lernen und üben Sie Deutsch.
Manchmal gehen Sie auch gemeinsam nach draußen, zum Beispiel, um die Stadt
kennenzulernen.
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In vielen MiA‑Kursen gibt es zusätzliche Angebote.
Sie können zum Beispiel nähen, singen oder malen.
MiA ist ein Kurs, in dem sich Frauen gegenseitig unterstützen.
Sie machen sich Mut, lernen neue Dinge und bekommen viele Informationen.
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Wenige freie Plätze verfügbar, Mindestteilnehmerzahl des Kurses ist erreicht.
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| Kursnummer | 2602813002 |
| Beginn | Di., 19.05.2026, um 09:00 Uhr |
| Ende | Do., 18.06.2026, um 12:15 Uhr |
| Dauer | 8 Termine |
| Kursort |
ASG-Sprachenzentrum, Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf |
| Kursleitung |
Andrea Schmitz
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| Entgelt | 0,00 € |
Kurstermine
| Nummer | Datum | Raum / Ort |
|---|---|---|
| 1 | Dienstag • 19.05.2026 • 09:00 - 12:15 Uhr | W-1.26 |
| 2 | Donnerstag • 21.05.2026 • 09:00 - 12:15 Uhr | W-1.26 |
| 3 | Donnerstag • 28.05.2026 • 09:00 - 12:15 Uhr | W-1.26 |
| 4 | Dienstag • 02.06.2026 • 09:00 - 12:15 Uhr | W-1.26 |
| 5 | Dienstag • 09.06.2026 • 09:00 - 12:15 Uhr | W-1.26 |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Integrationskurse
Im Integrationskurse lernen Sie Deutsch, um sprachlich die meisten Situationen im Alltag (Einkaufen, Arztbesuche, Termine bei Ämtern und Behörden bewältigen zu können.
Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtsstunden (spezielle Kurse 900) Unterrichtsstunden und der Orientierungskurs 100 Unterrichtsstunden.
Der Sprachkurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Der Orientierungskurs behandelt die Themen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Am Ende schreiben die Teilnehmenden den Test "Leben in Deutschland“.
Im besten Fall haben Sie schon eine Integrationskursberechtigung/-verpflichtung vom Jobcenter, Ausländerbehörde oder Bundesamt und bringen Ihren Ausweis / Pass zur
persönlichen Anmeldung mit.
Falls Sie keine Berechtigung haben, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Sie zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 229,00 Euro pro Modul. Wir prüfen, ob eine kostenlose Kursteilnahme für Sie möglich ist. Alle Prüfungen sind für Sie kostenlos.
Kann ich den Kurs auch privat bezahlen?
Ja, ein Kurs kostet für Selbstzahler EUR 229,00.
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung Ihrer Berechtigung die DTZ- Prüfung mit B1 und den „LiD“-Test erfolgreich bestanden haben, können Sie die Erstattung von 50% der bezahlten Kursgebühren beantragen.
Ja, Sie können bei uns alle Prüfungen (telc A1, A2, A2-B1, B1, B2, C1) ablegen.
Wir bieten Einbürgerungstests im Auftrag des Bundesamtes an.
In jedem Modul wird ein neues Lehrwerk benötigt. Wir verwenden die Reihe „Schritte plus neu“ aus dem Hueber Verlag.
Berufssprachkurse
- Eine gültige Berechtigung oder Verpflichtung von Jobcenter, Arbeitsagentur oder BAMF. Die Berechtigung oder Verpflichtung kann 3 Monate ab Ausstellungsdatum zur Anmeldung verwendet werden.
- Je nach Zielsprachniveau ein B1 bzw. B2 Zertifikat bzw. Nachweis des Sprachniveaus durch den Einstufungstest. Dieser ist notwendig, wenn das Zertifikat älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum ist.
- Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.
- B2 Kurse haben 400 Stunden oder 500 Stunden.
- In einem B2 500 Stunden Kurs wiederholen Sie 100 Stunden B1.
- C1 Kurse haben immer 400 Stunden.
Nein. Die freien Kurstage teilen wir rechtzeitig mit. Diese gelten für alle Teilnehmenden.
Nein. Wir haben aktuell keine Kinderbetreuung für diese Kurse vorgesehen.
- Die Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt. Der Prüfungstermin wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
- Sie können nur dann die Prüfung wiederholen, wenn diese knapp nicht bestanden wurde.
- Sie können den Kurs einmalig wiederholen. Dazu müssen Sie eine neue Berechtigung/ Verpflichtung des Jobcenters, der Arbeitsagentur oder des BAMF vorlegen. Die Ausstellung dieser Berechtigung/ Verpflichtung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.